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Der Schutz von Kindern ist ein zentraler Auftrag für alle Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe. In dem 2-tägigen Seminar erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen: 

Wie sieht der Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII aus? Haben wir strukturierte Verfahren zur Risikoeinschätzung? Welche Informationen sind von wem zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form an wen weiterzugeben? Welche Schritte sind zu gehen? Ab wann suchen Sie mit Eltern das Gespräch? Was sind gewichtige Anhaltspunkte? Welche Aufgaben hat die insoweit erfahrene Fachkraft?
Praxisbezogen erarbeiten wir die Grundlagen für einen wirksamen Kinderschutz.

 

Ziele der Fortbildung Kinderschutz:

  • Sicherheit erlangen durch Grundlagenwissen
  • Schritte und Verfahren im Fall vermuteter Kindeswohlgefährdung verstehen - von der Beobachtung und Dokumentation über die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz über den Einbezug von Kindern und Eltern bis hin zur Schutzplanerstellung, Zielvereinbarung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren Kooperationspartnern
  • Risiko- und Schutzfaktoren identifizieren können
  • Pädagogisches Selbstverständnis und Haltung im Kinderschutz, Beteiligungsrechte und Beschwerdeverfahren                              
  • Kollegiale Fallberatung (in Theorie und Praxis)
  • Grundlagen zu Elterngesprächen im Kontext von Gefährdung und Verdachtsmomenten

 

Die Fortbildung richtet sich an Leitungen und pädagogische Mitarbeitende.

Kurs Grundlagen Kinderschutz – erkennen, beurteilen, handeln
Kursnr. 2023-Kita-2023-04-24
Termin Mo, 24.04.2023 - Di, 25.04.2023, 09:00 - 16:00 Uhr
Ort Ev. Gemeindehaus Marienhagen , Am Kirchplatz 4, 51674 Wiehl
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Referent*in Melanie Hartung
Gebühr 120 Euro
Rubriken Kindertageseinrichtungen
Eine Anmeldung ist erforderlich
 

Der Zugang zu unseren Angeboten soll barrierefrei möglich sein. Das gelingt uns aber noch nicht an jedem Ort und für jeden Bedarf. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Bedarfe haben. Wir überlegen gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und wie eine Teilnahme möglich ist.

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Wir sind Mitglied im Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Nordrhein e.V., dem Trägerverein einer nach § 14 des Weiterbildungsgesetzes in Nordrhein Westfalen (WbG NRW in der Neufassung vom 14. April 2000) anerkannten Einrichtung der Weiterbildung, bei der die Verantwortung für die Planung und Durchführung der von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen liegt.
Die Evangelische Erwachsenenbildung Oberberg ist Zweigstelle des Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Nordrhein.

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