Demokratisch im (Religions-)Unterricht
In diesen beiden Modulen richten wir den Blick auf grundlegende Kompetenzen eines demokratischen Miteinanders in Schule und Unterricht. Demokratie lebt von Menschen, die sich als Teil einer Gemeinschaft erfahren, ihre Stimme einbringen und zugleich anderen aufmerksam begegnen können.
Der Religionsunterricht bietet hierfür einen besonderen Erfahrungsraum. Er eröffnet Gelegenheiten, über Fragen des Zusammenlebens nachzudenken, unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen und eine Kultur des Zuhörens und Mitgestaltens einzuüben.
Wir lernen Methoden kennen, die Begegnung ermöglichen, Empathie fördern und das Wir-Gefühl stärken. Sie schaffen Räume, in denen Kinder und Jugendliche Zugehörigkeit erfahren, Teilhabe erleben und unterschiedliche Erfahrungen, Meinungen und Sichtweisen ihren Platz haben.
Modul 1 Zuhören und Wir-Gefühl
Wie entstehen Räume, in denen Menschen sich gehört und zugehörig fühlen?
In Zeiten wachsender Polarisierung stärkt Zuhören Gemeinschaft: Wer sich gehört fühlt, erlebt Zugehörigkeit; wer aufmerksam zuhört, baut Brücken.
Das Modul versteht Zuhören als demokratische und religiöse Haltung. Praktische Übungen und Gesprächsformate zeigen, wie Perspektivwechsel, Resonanz und wertschätzende Kommunikation in Unterricht, Gruppen und Teams gelingen können.
Ziel ist es, Gesprächsräume zu gestalten, in denen Wahrnehmung, Zugehörigkeit und ein lebendiges Wir-Gefühl wachsen.
Hinweis: Die beiden Module können auch unabhängig voneinander gebucht werden.
| Kurs | WIR-Gefühl – Zugehörigkeit und Teilhabe stärken |
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| Kursnr. | SR-2026-10-05 |
| Termin | Mo, 05.10.2026, 17:00 - 19:15 Uhr, Folgetermin 12.10.26 |
| Ort | Online |
| Referent*in | Nikola Poitzmann (Autorin von Update Demokratie - lernen) |
| Gebühr | |
| Rubriken | Lehrerfortbildung |
| Dieser Kurs ist barrierefrei! | |
| Eine Anmeldung ist erforderlich | |
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Unsere Angebote richten sich vornehmlich an interessierte Menschen, die in NRW leben oder arbeiten. Diese Veranstaltung ist ein Angebot im Sinne des Weiterbildungsgesetzes NRW. |
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